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Glossar

Begriffe aus dem japanischen Geschäftsalltag, die in unseren Beiträgen vorkommen — kurz erklärt für europäische Unternehmen.

K.K.

KK · Kabushiki Kaisha

Kabushiki Kaisha: die japanische Aktiengesellschaft, die häufigste Rechtsform für Töchter ausländischer Firmen in Japan.

Eine K.K. (株式会社, Kabushiki Kaisha) ist eine japanische Kapitalgesellschaft auf Aktien. Ausländische Firmen nutzen sie für ihre Tochter in Japan; die schlankere Alternative ist die G.K. (合同会社).

qualifizierte Rechnung

qualifizierte Rechnungen · qualifizierten Rechnung · qualifizierter Rechnungen · Invoice-System

Eine Rechnung in Japan mit T-Nummer und Steuer je Steuersatz, mit der der Käufer die Verbrauchsteuer abziehen kann.

Seit 1. Oktober 2023 gilt in Japan das System qualifizierter Rechnungen (インボイス制度): Den vollen Vorsteuerabzug gibt es nur mit einer qualifizierten Rechnung eines registrierten Lieferanten.

Sie enthält unter anderem die Registrierungsnummer (T-Nummer), die Beträge und die Verbrauchsteuer je Steuersatz (10 % und 8 %).

Quellen: https://www.nta.go.jp/taxes/shiraberu/taxanswer/shohi/6498.htm

T-Nummer

Registrierungsnummer

Die Registrierungsnummer eines Ausstellers qualifizierter Rechnungen in Japan: „T“ plus die 13-stellige Firmennummer. Sie muss auf der Rechnung stehen.

Wer sich bei der japanischen Steuerbehörde als Aussteller qualifizierter Rechnungen registriert, erhält eine Registrierungsnummer. Bei Gesellschaften ist das der Buchstabe T und die 13-stellige Firmennummer (法人番号).

Japanische Käufer brauchen diese Nummer auf der Rechnung, um die gezahlte Verbrauchsteuer voll abzuziehen. Ohne sie gilt nur ein Übergangsanteil: seit 1. Oktober 2026 70 %, danach 50 %, 30 % und ab Oktober 2031 nichts mehr.

Quellen: https://www.nta.go.jp/taxes/shiraberu/taxanswer/shohi/6498.htm

Verbrauchsteuer

japanische Verbrauchsteuer · JCT

Japans Umsatzsteuer: 10 % Regelsatz, 8 % ermäßigt für Lebensmittel und abonnierte Zeitungen.

Die japanische Verbrauchsteuer (消費税) entspricht der Umsatzsteuer. Der Regelsatz beträgt 10 %, ermäßigt 8 % für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (nicht im Restaurant) und für abonnierte Zeitungen, die mindestens zweimal pro Woche erscheinen.

Quellen: https://www.nta.go.jp/taxes/shiraberu/taxanswer/shohi/6303.htm